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Bundesrat erhöht Mindestzins in der beruflichen Vorsorge auf 2 Prozent

Der Bundesrat hebt den Mindestzins im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von 1,25 auf 2 Prozent an. Als Begründung nennt der Tages-Anzeiger die finanziell sehr solide Lage der Pensionskassen. Weitere Details zu Beschluss, Zeitpunkt oder Geltungsdauer nennt die Quelle nicht.

4 Quellen · 1 eigenständig
Tages-Anzeiger · Berner Zeitung · Basler Zeitung · Der BundZuletzt aktualisiert gestern
Das WichtigsteWarum es zähltRechercheKontextBlickwinkelQuellenQuellenmatrix

Das Wichtigste

  1. Der Mindestzins im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge steigt von 1,25 auf 2 Prozent.
  2. Der Bundesrat beschliesst die Erhöhung.
  3. Gemäss Tages-Anzeiger stehen die Pensionskassen finanziell sehr solide da.

Warum es zählt

Der Mindestzins bestimmt, wie stark die Guthaben der Versicherten im obligatorischen Teil der zweiten Säule mindestens verzinst werden. Eine Erhöhung erhöht die Gutschriften der Versicherten und bindet entsprechend mehr Mittel bei den Pensionskassen.

Recherche

Was die Quellen belegen – und was offen bleibt. Jeder Claim ist mit einem wörtlichen Zitat verlinkt.

Einzelquelle1 Quelle

Der Bundesrat erhöht den Mindestzins im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von 1,25 auf 2 Prozent.

«Deshalb erhöht der Bundesrat den Mindestzins im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von 1,25 auf 2 Prozent.»Tages-Anzeiger ↗
Einzelquelle1 Quelle

Die Pensionskassen stehen finanziell sehr solide da.

«Die Pensionskassen stehen finanziell sehr solide da.»Tages-Anzeiger ↗
Einzelquelle1 Quelle

Die solide Finanzlage der Pensionskassen ist der Grund für die Erhöhung des Mindestzinses.

«Die Pensionskassen stehen finanziell sehr solide da. Deshalb erhöht der Bundesrat den Mindestzins»Tages-Anzeiger ↗

Offene Fragen

  • Ab wann der neue Mindestzins von 2 Prozent gilt, geht aus der Quelle nicht hervor.
  • Ob der Bundesrat weitere Parameter der beruflichen Vorsorge angepasst hat, wird nicht berichtet.
  • Wie die Erhöhung begründet wird und welche Stellen dazu Stellung genommen haben, ist nicht ausgeführt.

Kontext

Personen, Institutionen und Themen im Beitrag – mit Hintergrund und Quelle. Wo kein externer Hintergrund gefunden wurde, steht das ausdrücklich da.

Institution

Bundesrat

Er beschliesst gemäss der Quelle die Erhöhung des Mindestzinses.

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und gemäss Art. 174 der Bundesverfassung die «oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes». Bundesrat und Bundesverwaltung bilden zusammen die Exekutive der Schweiz auf Bundesebene.

Wikipedia ↗
Institution

Pensionskassen

Ihre finanzielle Lage wird als Begründung für die Erhöhung genannt.

Kein externer Hintergrund gefunden
Person

Berufliche Vorsorge

Der Mindestzins im obligatorischen Teil dieses Systems wird angehoben.

Das Drei-Säulen-System in der Schweiz ist die auf drei Säulen beruhende Altersvorsorge. Sie besteht aus der obligatorischen sowie der freiwilligen privaten Vorsorge, welche 1972 in der Bundesverfassung nach einer Volksabstimmung festgeschrieben wurde.

Wikipedia ↗

+1 weitere Kontextkarten mit Pro

Die Blickwinkel

So rahmen linke, bürgerliche und rechte Medien dieselbe Story. Die Einordnung stammt aus den verlinkten Artikeln, nicht aus einer redaktionellen Meinung.

Links / Mitte-links2 Quellen

Der Tages-Anzeiger stellt die Erhöhung als Folge der soliden Finanzlage der Pensionskassen dar.

«Die Pensionskassen stehen finanziell sehr solide da. Deshalb erhöht der Bundesrat den Mindestzins im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von 1,25 auf 2 Prozent.»
Tages-Anzeiger
Mitte1 Quelle
Berufliche Vorsorge: Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorge­guthabenBerner Zeitung · gestern
Bürgerlich / Rechts1 Quelle
Berufliche Vorsorge: Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorge­guthabenBasler Zeitung · gestern

Einig & strittig

Darüber sind sich die Quellen einig

  • Der Bundesrat erhöht den Mindestzins im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von 1,25 auf 2 Prozent.
  • Die Pensionskassen stehen gemäss der Quelle finanziell sehr solide da.

Quellen

Berufliche Vorsorge: Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorge­guthaben
Tages-Anzeiger · Der Bund · Mitte-links
gestern
Berufliche Vorsorge: Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorge­guthaben
Berner Zeitung · Mitte
gestern
Berufliche Vorsorge: Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorge­guthaben
Basler Zeitung · Bürgerlich
gestern

Quellenmatrix

Jede Quelle mit Titel, Autor und Zeitpunkt. So wird sichtbar, wer zuerst berichtet hat und welche Texte übernommen wurden.

QuelleTitelAutorZeit
Tages-AnzeigerBerufliche Vorsorge: Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorge­guthaben—gestern
Berner ZeitungBerufliche Vorsorge: Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorge­guthaben—gestern
Basler ZeitungBerufliche Vorsorge: Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorge­guthaben—gestern
Der BundBerufliche Vorsorge: Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorge­guthaben—gestern

Eigene Notiz

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