Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Schweiz wegen Streikrecht am Hôpital de la Providence
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz am Donnerstag in einem Fall von unrechtmässigem Streik am Hôpital de la Providence in Neuenburg verurteilt. Gemäss dem Urteil liegt eine Verletzung von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) vor. Die Kündigung von Streikenden sei mit der Vereinigungsfreiheit unvereinbar, so der Gerichtshof.
Das Wichtigste
- Der EGMR verurteilte die Schweiz am Donnerstag wegen einer Verletzung von Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit).
- Der Fall betrifft einen unrechtmässigen Streik am Hôpital de la Providence in Neuenburg.
- Der Gerichtshof beurteilte die Kündigung von Streikenden als unvereinbar mit der Vereinigungsfreiheit.
- Gemäss 24 heures desavouiert das Urteil die schweizerische Justiz.
Warum es zählt
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Die Meldung bestätigt die Verurteilung und betont, der Gerichtshof beurteile die Kündigung von Streikenden als unvereinbar mit der Vereinigungsfreiheit und desavouiere die schweizerische Justiz.
Die Meldung der Tribune de Genève übernimmt den Text von 24 heures und bestätigt damit die Verurteilung und die Beurteilung der Kündigungen als unvereinbar mit der Vereinigungsfreiheit.
Recherche
Was die Quellen belegen – und was offen bleibt. Jeder Claim ist mit einem wörtlichen Zitat verlinkt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz am Donnerstag verurteilt.
Der Fall betrifft einen unrechtmässigen Streik am Hôpital de la Providence in Neuenburg.
Der Gerichtshof stellte eine Verletzung von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) fest.
Die Kündigung von Streikenden wurde als unvereinbar mit der Vereinigungsfreiheit beurteilt.
Gemäss 24 heures desavouiert das Urteil die schweizerische Justiz.
Offene Fragen
- Welche konkreten Konsequenzen hat das Urteil für die Schweiz und die betroffenen Streikenden?
- Wie viele Personen waren von den Kündigungen betroffen?
- Hat die Schweiz angekündigt, das Urteil anzufechten oder umzusetzen?
Kontext
Personen, Institutionen und Themen im Beitrag – mit Hintergrund und Quelle. Wo kein externer Hintergrund gefunden wurde, steht das ausdrücklich da.
Hôpital de la Providence
Schauplatz des unrechtmässigen Streiks und der Kündigungen.
Kein externer Hintergrund gefundenDie Blickwinkel
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Keine Quelle aus diesem Lager berichtet.
24 heures betont, der Gerichtshof beurteile die Kündigung von Streikenden als unvereinbar mit der Vereinigungsfreiheit und desavouiere damit die schweizerische Justiz.
«La Cour européenne des droits de l’homme juge contraire à la liberté d’association le licenciement de grévistes de l’Hôpital de la Providence, désavouant la justice helvétique.»
La Liberté meldet die Verurteilung und die Feststellung einer Verletzung von Artikel 11, ohne weitere Einordnung.
«La Cour européenne des droits de l'homme a condamné jeudi la Suisse dans une affaire de grève illicite à l'Hôpital de la Providence à Neuchâtel. Selon elle, il y a eu une violation de l'article 11 (liberté de réunion et d'association).»
Einig & strittig
Darüber sind sich die Quellen einig
- Der EGMR hat die Schweiz am Donnerstag verurteilt.
- Der Fall betrifft einen unrechtmässigen Streik am Hôpital de la Providence in Neuenburg.
- Der Gerichtshof stellte eine Verletzung von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) fest.
Quellen
Quellenmatrix
Jede Quelle mit Titel, Autor und Zeitpunkt. So wird sichtbar, wer zuerst berichtet hat und welche Texte übernommen wurden.
| Quelle | Titel | Autor | Zeit |
|---|---|---|---|
| 24 heures | Hôpital de la Providence à Neuchâtel: La Suisse condamnée par la CEDH pour atteinte au droit de grève | — | vor 3 Std. |
| Tribune de Genève | Hôpital de la Providence à Neuchâtel: La Suisse condamnée par la CEDH pour atteinte au droit de grève | — | vor 3 Std. |
| La Liberté | CEDH. Hôpital La Providence et grève illicite: Suisse condamnée | ATS | vor 4 Std. |